1288) und im August 2018 versuchte er, einem anderen Jugendlichen aus nächster Nähe Zigarettenglut ins Gesicht zu schnippen (pag. 1325). Obschon diese Vorfälle nie strafrechtlich untersucht wurden, sagen sie doch einiges über die Gewaltbereitschaft des Beschuldigten aus und sind daher prognoserelevant. Für zahlreiche, vorwiegend während Kurvengängen begangene Gewalthandlungen wurde der Beschuldigte indessen (jugend-)strafrechtlich verurteilt, wie die im Strafregisterauszug vom 12. September 2024 enthaltenen acht Verurteilungen illustrieren (pag. 2369 ff.; eingehend E. V.20.6.1 hiervor).