Obendrein kam es zu tätlicher Gewalt gegenüber anderen Jugendlichen. So bedrohte er auf einem Schulausflug einen schwächeren Jugendlichen, bespuckte diesen und verpasste jenem eine Kopfnuss (pag. 1286). Auch im Jugendheim BE.________ gab es im Sommer 2017 wiederholt Auseinandersetzungen. Nachdem der Beschuldigte in seinem Zimmer massiven Sachschaden angerichtet hatte, setzte er sein Einschlusszimmer unter Wasser und verhielt sich gegenüber Mitarbeitenden bedrohlich. Im November 2017 ging er auf einen Erziehungsleiter los (pag. 1288) und im August 2018 versuchte er, einem anderen Jugendlichen aus nächster Nähe Zigarettenglut ins Gesicht zu schnippen (pag.