1089, pag. 1284). Der Beschuldigte bestätigte gegenüber Dipl.-Psych. J.________, diese Handlungen begangen zu haben (pag. 1092). Auch in den Institutionen verhielt sich der Beschuldigte wiederholt in physischer, psychischer und/oder sexueller Hinsicht grenzüberschreitend. So zeigte er sich in der Wohngruppe BH.________ gegenüber anderen Jugendlichen überheblich, herablassend und provozierend. Es kam zu Drohungen, Beschimpfungen und Mobbing. Im Juni 2016 musste er wegen Mobbings eines Mädchens ein 14-tägiges