Mit wenigen Ausnahmen – darunter der Konsum von Cannabis im Februar 2023, das Bewerfen eines Mitinsassen mit einer Rolle Alufolie im Juni 2023, ein Telefonat mit einer nicht-angegebenen Telefonnummer im Dezember 2023 und unerlaubte sexuelle Handlungen mit einer Besucherin im Februar 2024 – habe er sich im Beurteilungszeitraum an die Regeln und Hausordnung gehalten. Abgesehen vom erwähnten Cannabiskonsum seien alle Atemalkoholtests und Urinproben negativ ausgefallen. Der Beschuldigte besuche die Bildung im Strafvollzug (BiSt) und arbeite in der mechanischen Werkstatt, wo er Verpackungsmaterial falte.