Nach den Vollzugsverlaufsberichten vom 12. September 2023 und 11. September 2024 der JVA Z.________ fand er sich rasch im Vollzugsalltag zurecht und integrierte sich gut in das Insassenkollektiv der Wohngruppe. Mit wenigen Ausnahmen – darunter der Konsum von Cannabis im Februar 2023, das Bewerfen eines Mitinsassen mit einer Rolle Alufolie im Juni 2023, ein Telefonat mit einer nicht-angegebenen Telefonnummer im Dezember 2023 und unerlaubte sexuelle Handlungen mit einer Besucherin im Februar 2024 – habe er sich im Beurteilungszeitraum an die Regeln und Hausordnung gehalten.