Dort könne er freiwillig das Angebot Bildung im Strafvollzug (BiSt) nutzen, um seinen schulischen Rückstand aufzuholen und durch die gegebene Tagesstruktur sein Durchhaltevermögen und seine Frustrationstoleranz trainieren, um in naher Zukunft ein ausbildungstaugliches Arbeitspensum leisten zu können. In den Justizvollzugsanstalten stehe auch ein Therapieangebot zur Verfügung, für das sich der Beschuldigte freiwillig melden könne (pag. 1539 ff.). Der Beschuldigte teilte der Staatsanwaltschaft mit Brief vom 7. Februar 2022 mit, er wolle erklären, «warum es mir wichtig ist, in eine Klinik eingewiesen zu werden. Nebst den Drogenproblemen habe ich auch ein psychisches Leiden. […] Ich will mit