Aus gutachterlicher Sicht seien folgende «Ersatzmassnahmen-Massnahmen» empfohlen: Regelmässige psychologisch-psychiatrische Konsultationen, Verbot von Alko- hol- und Drogenkonsum und engmaschige Kontrolle der Abstinenzauflagen, Kontrolle und Überwachung der häuslichen Situation durch eine Fachperson, Waffenerwerbsverbot und Einbezug der Fachstelle Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Bern sowie Integration in Strukturen, welche die Schul- und Berufsausbildung zum Ziel haben. Die Wirksamkeit dieser Massnahmen hänge stark von der Möglichkeit ab, diese zeitnah in ein ambulantes Setting zu etablieren.