112 ff.). Med. pract. C.________ diagnostizierte dem Beschuldigten im Vorgutachten vom 30. März 2022 eine dissoziale Persönlichkeitsstörung nach ICD-10 F60.2 und eine Psychische und Verhaltensstörung durch psychotrope Substanzen nach ICD-10 F19.1 (pag. 1534). Vom Beschuldigten gehe ein erhöhtes Rückfallrisiko für delinquentes Verhalten aus; die Legalprognose sei sehr ungünstig (pag. 1534 ff.). Aus gutachterlicher Sicht seien folgende «Ersatzmassnahmen-Massnahmen» empfohlen: