Die Lebensaufgabe des Beschuldigten habe bis anhin mutmasslich darin bestanden, einen Kampf um Freiheit und gegen Hilfeleistungen zu führen. Die Fachpersonen seien sich einig, dass eine intensive, spezifische Behandlung der Suchtmittelerkrankung unumgänglich sei. Ohne eine solche mache es kaum Sinn, weitere/ergänzende Ziele anzustreben (wie Arbeit, Wohnung und Selbständigkeit). Die derzeitige Suchtmittelproblematik erschwere resp. verunmögliche die angestrebte berufliche und soziale Integration.