ein Vorgutachten ein (pag. 109 ff.). Die Jugendanwaltschaft hielt im Massnahmenverlaufsbericht/Einschätzung und Empfehlung vom 7. März 2022 fest, der Beschuldigte habe sich in der Vergangenheit stets sehr redegewandt gezeigt und Kooperationsbereitschaft signalisiert, habe sich letztlich jedoch nie auf einen längeren Aufenthalt in einer Einrichtung eingelassen. Die Berichte der jeweiligen Institutionen beschrieben grossmehrheitlich Kurvengänge, Abbrüche, Suchtmittelkonsum, Delinquenz und Neuanfänge mit immer wieder wechselnden Bezugspersonen. Die Lebensaufgabe des Beschuldigten habe bis anhin mutmasslich darin bestanden, einen Kampf um Freiheit und gegen Hilfeleistungen zu führen.