Im Januar 2022 kam der Beschuldigte im Zusammenhang mit den vorliegend zu beurteilenden Delikten in Untersuchungshaft (pag. 63 ff.). Im Februar 2022 ersuchte die Staatsanwaltschaft die Jugendanwaltschaft um Einschätzung hinsichtlich einer allfälligen Entlassung des Beschuldigten unter Anordnung von Ersatzmassnahmen. Zusätzlich holte sie bei med. pract. C.________ ein Vorgutachten ein (pag.