1349 ff.), stellte sich ab September 2021 Ernüchterung ein. Wegen vermehrtem Suchtmittelkonsum war die Arbeitsfähigkeit des Beschuldigten massiv eingeschränkt. Es wurde beschlossen, dass der Beschuldigte seinen Fokus auf seinen Umgang mit Suchtmitteln resp. den Ausstieg und Entzug legen soll, weshalb die arbeitsintegrativen Interventionen (Tagesstruktur) eingestellt wurden. Daneben wurde ab Januar 2022 eine wöchentliche therapeutische Begleitung durch K.________, Fachpsychologin für Psychotherapie, angeordnet (pag. 1366). Im Januar 2022 kam der Beschuldigte im Zusammenhang mit den vorliegend zu beurteilenden Delikten in Untersuchungshaft (pag.