Dies, weil der Beschuldigte – wider seinen vorangegangenen Beteuerungen – eine therapeutische Begleitung konsequent ablehnte und eine Behandlung gegen seinen Willen nicht zielführend erschien. Zudem äusserte er den Wunsch, bei seiner Grossmutter zu wohnen und mit seinem Vater nach einer Tagesstruktur und Ausbildung zu suchen; er sei für seine Entwicklung auf die Unterstützung seiner Begleitpersonen angewiesen und ausserhalb des Kantons Bern gelinge es ihm viel eher, Distanz zum dissozialen Milieu zu finden (pag. 1247). Nachdem der Massnahmenverlauf in den ersten Monaten durchaus positiv verlief (pag. 1349 ff.), stellte sich ab September 2021 Ernüchterung ein.