Nach seiner Arretierung äusserte er den Wunsch, in einer geschlossenen Abteilung des BE.________ (Massnahmenzentrum) aufgenommen zu werden (pag. 1202). Zufolge Verlaufsbericht des BE.________(Massnahmenzentrum) vom 6. März 2019 fügte sich der Beschuldigte rasch in das Gruppengeschehen der geschlossenen Abteilung ein. Allerdings sei davon auszugehen, dass die hohe Kooperationsbereitschaft und vorgegebene Kooperation daher rührten, möglichst bald in die offene Abteilung übertreten zu können und entsprechend Lockerungsstufen zu erfahren.