Weil der Beschuldigte bei den bisherigen adäquaten Rahmenbedingungen keine Verantwortungsübernahme zeigen konnte und eine Internalisierung von Regeln und Normen bislang ausgeblieben sei, müssten ihm externale Strukturen geboten werden, die ihn von aussen schützten. In Anbetracht seiner psychischen Auffälligkeiten sei jedoch mit Rückschritten und Rückfällen zu rechnen (pag. 1156). Zu empfehlen sei eine Unterbringung im Massnahmenzentrum Utikon (MZU) oder im Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (MZjE Arxhof; pag. 1161). Nachdem der Beschuldigte im August 2018 aus (erneuter) Sicherheitshaft entlassen wurde, kehrte er in das Jugendheim BE.