60 nem Massnahmenzentrum für junge Erwachsene klar indiziert, mit dem Ziel, dem Beschuldigten Struktur, Orientierung und Halt zu geben. Diese Indikation sei nachdrücklich zu seinem eigenen Schutz und seine letztmalige Möglichkeit, sich vor seinem Übertritt ins Erwachsenenalter zu bewähren. Weil der Beschuldigte bei den bisherigen adäquaten Rahmenbedingungen keine Verantwortungsübernahme zeigen konnte und eine Internalisierung von Regeln und Normen bislang ausgeblieben sei, müssten ihm externale Strukturen geboten werden, die ihn von aussen schützten.