Aus gutachterlicher Sicht sei die Unterbringung in einer Institution mit integrierter schulischer und beruflicher Ausbildung empfohlen. Eine Pflegefamilie oder Unterbringung in der Herkunftsfamilie sei nicht die erste Wahl; letzteres auch wegen der hohen Gefahr für den Halbbruder, erneut Opfer von Gewalt des Beschuldigten zu werden (pag. 1120). In Anbetracht der bislang gescheiterten Massnahmen sei von einem schwierigen Weg auszugehen. Der Beschuldigte bringe jedoch Ressourcen mit, die mit der Möglichkeit einhergingen, dass Massnahmen gelingen könnten.