Als Opfer seien vor allem Gleichaltrige und etwas jüngere Personen zu erwarten. Auffällig seien die sexualisierten Gewalthandlungen gegenüber dem jüngeren Halbbruder (dazu E. VI.25.2 hiernach). Diese seien sehr wahrscheinlich Ausdruck weiterer Gewalt, die mit Macht und Tyrannei zu tun habe, nicht aber einer sexuellen Paraphilie. Naheliegenderweise sei die Gewalt gegen den Halbbruder eine weitere Fassette der Verantwor- tungs- und Orientierungslosigkeit des Beschuldigten (pag. 1117). Aus gutachterlicher Sicht sei die Unterbringung in einer Institution mit integrierter schulischer und beruflicher Ausbildung empfohlen.