(Stiftung) untergebracht und wurde Dipl.-Psych. J.________ mit seiner Begutachtung beauftragt (pag. 1212). Jener hielt im Gutachten vom 9. Mai 2017 fest, die kognitive, emotionale und psychosoziale Entwicklung des Beschuldigten sei erheblich beeinträchtigt. Es lägen eine Störung des Sozialverhaltens bei fehlenden sozialen Bindungen nach ICD-10 F91.1, eine Abhängigkeit von Cannabis nach ICD-10 F12.2 und der Verdacht auf eine Polytoxikomanie im Sinne einer Psychischen und Verhaltensstörung durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer Substanzen nach ICD-10 F19 vor (pag.