Wegen inadäquaten Verhaltens wurde er von mehreren Schulen verwiesen. Nach Aufenthalten in diversen Spezialschulen erfolgte eine Familienplatzierung, aus welcher der Beschuldigte nach kurzer Zeit im November 2016 entwich (pag. 1212). Im Dezember 2016 ordnete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft an und brachte den Beschuldigten fürsorgerisch in der geschlossenen Abteilung der Institution BC.________ unter. Nach einem längeren Kurvengang wurde er im Januar 2017 in die geschlossene Abteilung der BD.________ (Stiftung) untergebracht und wurde Dipl.-Psych.