Seine Mutter war bei der Geburt 16 Jahre alt und lebte nicht mit dem Kindsvater zusammen, der vorbestraft und ihr gegenüber gewalttätig war (pag. 1211). Wenngleich seine Eltern nicht zusammenlebten, erlebte der Beschuldigte gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen diesen. Er befand sich von früher Kindheit an unter unzureichender und inadäquater Aufsicht und Steuerung. Die psychosozialen Belastungsfaktoren zeigten sich in Verhaltensauffälligkeiten und führten dazu, dass er ab dem zehnten Lebensjahr nicht mehr in seiner Primärfamilie leben konnte (pag. 1213). Wegen inadäquaten Verhaltens wurde er von mehreren Schulen verwiesen.