_ gebieten würden, weshalb die Kammer auf dessen Expertise abstellt. Für die Beurteilung der Frage, ob eine stationäre therapeutische Massnahme anzuordnen ist, sind für die Kammer neben der Expertise von med. pract. C.________ namentlich die Aussagen des Beschuldigten an der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme vom 30. Januar 2023 (pag. 972 ff.), der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. Oktober 2023 (pag. 2129 ff.) und der Berufungsverhandlung (pag. 2381 ff.) sowie der Vollzugsverlaufsbericht der JVA Z.________ vom 11. September 2024 (pag. 2364 ff.) relevant.