2397 Z. 12 ff., pag. 2398 Z. 16 ff.) und sich die Verhältnisse des Beschuldigten seit der Begutachtung nicht (entscheid-)wesentlich verändert haben, erachtet die Kammer das Gutachten vom 29. November 2022 und den Ergänzungsbericht vom 9. Januar 2023 als hinreichend aktuell für die Beantwortung der Frage, ob eine stationäre therapeutische Massnahme anzuordnen ist. Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (FMH) mit Schwerpunkt für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie (FMH) und aufgrund seines beruflichen Werdegangs (eingehend pag. 2396 Z. 27 ff.) verfügt med.