2396 ff.), wobei ihm vorgängig zur Verhandlung u.a. das Protokoll der erstinstanzlichen Einvernahme des Beschuldigten sowie die Vollzugsverlaufsberichte der JVA Z.________ vom 12. September 2023 und 11. September 2024 zugestellt wurden (pag. 2346, pag. 2376). Mit den Aussagen von med. pract. C.________ an der Berufungsverhandlung liegt der Kammer eine aktuelle psychiatrische Einschätzung vor. Weil er an der Berufungsverhandlung an den im Gutachten vom 29. November 2022 gemachten Einschätzungen/Schlussfolgerungen betreffend Diagnose, Risikobeurteilung und Massnahmenart festhielt (beispielhaft pag. 2396 Z. 19 ff., pag. 2397 Z. 12 ff., pag.