57 BL.________ vom 5. Dezember 2022 und den Abschlussbericht der Sozialtherapie BB.________ der Stiftung BA.________ vom 24. Juni 2022 – an der im Gutachten gemachten Angaben betreffend Diagnose, Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr und strafrechtliche Massnahmen festhielt (pag. 1733 ff.). Med. pract. C.________ wohnte der oberinstanzlichen Einvernahme des Beschuldigten bei und wurde anschliessend ebenfalls einvernommen (pag. 2396 ff.), wobei ihm vorgängig zur Verhandlung u.a. das Protokoll der erstinstanzlichen Einvernahme des Beschuldigten sowie die Vollzugsverlaufsberichte der JVA Z._