Eine Unterbringung in einem falschen Setting könne negative Auswirkungen auf den psychischen Zustand ihres Mandanten haben und sei in moralischer, medizinischer und rechtlicher Hinsicht unhaltbar. Selbst der Gutachter sei zum Schluss gekommen, das eine Massnahme nicht verhältnismässig sei. Jener lege dar, Hemmungen zu haben, eine Massnahme als Möglichkeit vorzuschlagen. Ihr Mandant sei bereit, auf freiwilliger Basis ein stabiles Leben aufzubauen und eine Therapie zu beginnen. Diesbezüglich habe er auch bereits Massnahmen getroffen. Der schlechten Legalprognose könne auch anders als mit einer Massnahme begegnet werden, so mit einer unbedingten Freiheitsstrafe.