Auch sei der zeitliche Rahmen von zehn Jahren, von dem auszugehen sei, dass die Massnahme etwas bringe, unverhältnismässig lang. Eine stationäre therapeutische Massnahme stelle einen massiven Eingriff in die Grundrechte ihres 22-jährigen Mandanten dar. Zudem gebe es lange Wartedauern für einen Massnahmenplatz und dürften gemäss Gutachten solch optimale Verhältnisse, wie sie nötig wären, wohl nie gegeben sein. Eine Unterbringung in einem falschen Setting könne negative Auswirkungen auf den psychischen Zustand ihres Mandanten haben und sei in moralischer, medizinischer und rechtlicher Hinsicht unhaltbar.