Laut Gutachten sei ihr Mandant jedoch nicht bereit, sich innerhalb einer Massnahme auf eine Therapie einzulassen und sei eine Motivierbarkeit ausgeschlossen. Selbst bei optimalen Voraussetzungen sei laut Gutachten nicht zu erwarten, dass eine Massnahme innerhalb von fünf bis zehn Jahren zu einer Verbesserung des Rückfallrisikos führe. Die Anordnung einer Massnahme, deren Erfolg von vornherein ausgeschlossen sei, komme nicht in Frage. Auch sei der zeitliche Rahmen von zehn Jahren, von dem auszugehen sei, dass die Massnahme etwas bringe, unverhältnismässig lang.