2390 Z. 19 ff.). Er habe seine ganze Jugend in einer Massnahme verbracht, das wolle er nicht mehr (pag. 2392 Z. 13 ff.). Rechtsanwältin B.________ beantragte namens und auftrags ihres Mandanten, es sei auf die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme zu verzichten. Zur Begründung brachte sie an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zusammengefasst vor, der Staatsanwaltschaft gehe es nicht um die Heilung ihres Mandanten, sondern darum, zehn Jahre Ruhe zu haben. Im Raum stünden eine Präventivhaft und eine verkappte Verwahrung.