Es genügt, wenn bei der betroffenen Person wenigstens eine minimale Motivierbarkeit für eine therapeutische Behandlung erkennbar ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_766/2022 vom 17.05.2023 E. 5.3.4). Gerade Täter, die – wie der Beschuldigte – an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leiden, weisen sehr häufig eine mangelnde Kooperation bei therapeutischen oder verhaltensmodifizierenden Vorkehren auf. Sie erleben die Auffälligkeiten, welche die Klassifikationssysteme des ICD als diagnostische Merkmale beschreiben, als ich-syntone Eigenschaften, d.h. als inneres Selbst.