59 StGB mit Hinweisen auf psychiatrische Fachliteratur). Neuere Untersuchungen deuten darauf hin, dass es durchaus Konzepte für die Behandlung von Personen mit Psychopathie gibt (HAUSER/HOLLERBACH/HABERMAYER, Behandlungskonzepte bei Menschen mit Psychopathie, in: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Volume 31, 2022 (3), S. 354-371). Eine stationäre therapeutische Behandlung verlangt von der betroffenen Person stets ein Mindestmass an Kooperationsbereitschaft. An die Therapiewilligkeit im Zeitpunkt des richterlichen Entscheids dürfen bei der stationären Behandlung von psychischen Störungen jedoch keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden.