Speziell Täter, die – wie der Beschuldigte – einen hohen Wert auf der Hare Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R) erreichen, benötigen sehr (zeit-)intensive Therapien. Auch wenn bisher kaum überzeugende Studien vorliegen, die eine Effektivität von therapeutischen Massnahmen bei ausgeprägten psychopathischen Eigenschaften zeigen, wird die Möglichkeit einer effektiven Behandlung solcher Täter in der forensisch-psychiatrischen Literatur nicht als unmöglich bezeichnet (HEER/HABERMAYER, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Auflage 2019, N. 31 und 68 zu Art. 59 StGB mit Hinweisen auf psychiatrische Fachliteratur).