Eine lediglich vage, bloss theoretische Erfolgsaussicht genügt für die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nicht. Nicht erforderlich ist hingegen, dass über einen Behandlungszeitraum von fünf Jahren ein Zustand erreicht wird, der es rechtfertigt, der betroffenen Person Gelegenheit für eine Bewährung in Freiheit zu geben (Urteil des Bundesgerichts 6B_286/2024 vom 07.08.2024 E. 1.3.1). Speziell Täter, die – wie der Beschuldigte – einen hohen Wert auf der Hare Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R) erreichen, benötigen sehr (zeit-)intensive Therapien.