Nicht jede geistige Anomalie im sehr weiten medizinischen Sinne entspricht einer schweren psychischen Störung im Rechtssinne. Erforderlich sind vielmehr psychopathologische Zustände von einer gewissen Ausprägung oder relativ schwerwiegende Arten und Formen geistiger Erkrankungen im medizinischen Sinne. Obwohl der Rechtsbegriff der schweren psychischen Störung funktionaler Natur ist, ist die Störung zunächst soweit möglich anhand einer anerkannten Klassifikation zu erfassen, wie etwa dem International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD; BGE 146 IV 1 E. 3.5.2;