50 Einkommen erzielen (pag. 2386 Z. 32 ff.). Daher ist der Tagessatz auf das gesetzliche Minimum von CHF 10.00 festzusetzen. 21.8 Unbedingter Vollzug 21.8.1 Rechtliche Grundlagen Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 aStGB). Eine bedingte Geldstrafe kann mit einer Busse verbunden werden (Art. 42 Abs. 4 aStGB).