Asperation für den Schuldspruch nach Ziff. I.4.3 AKS 21.3.1 Tatkomponenten Objektive Tatschwere Der Beschuldigte rannte während einer Personenkontrolle durch die Polizei davon und blieb trotz der Aufforderung «Halt Polizei» nicht stehen. Er konnte kurze Zeit später festgenommen werden (siehe dazu die erstinstanzliche Beweiswürdigung, pag.