Fazit Die Kammer veranschlagt für den Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung nach Ziff. I.4.1 AKS eine Geldstrafe von 16 Tagessätzen. 21.2 Asperation für den Schuldspruch nach Ziff. I.4.2 AKS 21.2.1 Tatkomponenten Objektive Tatschwere Nach dem Einbruchversuch in das N.________ (Büro) und dem Einbruchdiebstahl bei R.________ (Restaurant), hielt sich der Beschuldigte gemeinsam mit H.________ in der Waschküche des Gebäudes an der AG.________ (Strasse) in Biel auf, um das Deliktsgut aufzuteilen.