Die 330 Tage Polizei- und Untersuchungshaft sind an die Freiheitsstrafe anzurechnen und es ist festzustellen, dass der Beschuldigte die Strafe am 28. Dezember 2022 vorzeitig angetreten hat. 20.12 Fazit Der Beschuldigte ist zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten zu verurteilen. Die Po- lizei- und Untersuchungshaft von 330 Tagen ist an die Freiheitsstrafe anzurechnen und es ist festzustellen, dass der Beschuldigte die Strafe am 28. Dezember 2022 vorzeitig angetreten hat.