Die Kammer erachtet diese Asperation als (zu) grosszügig, profitierte der Beschuldigte doch bereits betreffend das Urteil vom 4. Mai 2022 von einer Asperation. Weil sie aufgrund des Verschlechterungsverbots selbst unter Berücksichtigung des Widerrufs keine Freiheitsstrafe von über 35 Monaten ausfällen darf, verzichtet sie auf eine Quantifizierung der ihrer Ansicht nach angezeigten Asperation. 20.10 Unbedingter Vollzug 20.10.1 Rechtliche Grundlagen