Die Vorinstanz widerrief den dem Beschuldigten mit Urteil des Kreisgerichts Wer- denberg-Sarganserland vom 4. Mai 2022 für eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen gewährten bedingten Vollzug rechtskräftig. Sie asperierte die zu widerrufende Freiheitsstrafe im Umfang von 60 Tagen (pag. 2232). Die Kammer erachtet diese Asperation als (zu) grosszügig, profitierte der Beschuldigte doch bereits betreffend das Urteil vom 4. Mai 2022 von einer Asperation.