2417). Damit machte er indirekt die Staatsanwaltschaft für seine Flucht und die während dieser Zeit begangenen Delikte verantwortlich. Das ist auch deshalb abwegig, weil der Beschuldigte die Staatsanwaltschaft damals explizit um Versetzung nach BB.________ bat (pag. 1722; eingehend E. VI.25.1 hiernach). Die Tendenz, die eigenen Delikte zu bagatellisieren sowie die Schuld zu externalisieren, ist (auch) Ausdruck der beim Beschuldigten diagnostizierten Psychopathie (pag. 1638, pag. 1655). Daher hat die Kammer gewisse Zweifel, dass der Beschuldigte, wie im Vollzugsverlaufsbericht der JVA Z.____