Delikte: Beschimpfung, unbefugtes Benützen eines Fahrzeugs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (mehrfach), einfacher Diebstahl (Versuch) Tatzeitpunkt: 31.03.2019 bis 17.11.2019 Sanktion: bedingte Freiheitsstrafe von 20 Tagen, 1-jährige Probezeit ab 30.01.2020 ̶ Urteil der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 14.03.2020 Delikte: Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Tatzeitpunkt: 14.03.2020 Sanktion: bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen, 3-jährige Probezeit ab 14.03.2020