Mit Blick auf den weit gefassten Strafrahmen (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) wiegt das objektive Tatverschulden noch leicht. Die Kammer erachtet hinsichtlich die objektive Tatschwere für jede Widerhandlung gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von einem Monat für angezeigt. Subjektive Tatschwere Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral aus. Der Beschuldigte handelte jeweils vorsätzlich. Nach eigenen Angaben entwendete er das Sturmgewehr, weil es ihn