Diese ist im Umfang von ½ zu asperieren, ausmachend 4 Monate Freiheitsstrafe. 20.4 Asperation für die Schuldsprüche wegen mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz nach Ziff. I.5 AKS 20.4.1 Tatkomponenten Objektive Tatschwere Der Beschuldigte stahl in der Nacht vom 14./15. Dezember 2021 in Biel einen Karabiner 31 sowie zwischen dem 19. und 26. Dezember 2021 in Bern ein Sturmgewehr 90. Er transportierte beide Waffen nach T.________ und bewahrte diese bis zur Hausdurchsuchung vom 9. Januar 2022 bei sich zu Hause auf.