Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral aus. Fazit Die Kammer erachtet eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten für verschuldensangemessen. 20.1.2 Verminderte Schuldfähigkeit Die leichtgradige Verminderung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten wird in der Grössenordnung von 4 Monaten Freiheitsstrafe leicht verschuldensmindernd berücksichtigt. 20.1.3 Fazit Die Kammer veranschlagt für den Schuldspruch wegen qualifizierten Diebstahls eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten. 20.2 Asperation für die Schuldsprüche wegen mehrfacher Sachbeschädigung nach Ziff.