Er stieg zwischen den frühen Abend- und den frühen Morgenstunden in Büros, Kellerabteile, Ladenlokale, und Restaurants ein. Nach Angaben des Beschuldigten kam es einmal zu einer Konfrontation mit einer Person, als er in einem Restaurant auf einen älteren Herrn gestossen sei, wobei er selbst sogleich die Flucht ergriffen habe (pag. 2134 Z. 43 ff.). Entgegen der Vorinstanz (pag. 2225) ist dem Beschuldigten nicht zugutezuhalten, dass er vorwiegend nachts in menschenleere Räumlichkeiten eingestiegen ist, so dass das Risiko für Konfrontationen und Eskalationen minimiert war.