Insgesamt sei davon auszugehen, dass die Einsichtsfähigkeit zu den Tatzeitpunkten erhalten gewesen sei. In Anbetracht der Abhängigkeitserkrankung sei eine gewisse Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit durch ein starkes Verlangen nach Alkohol, Benzodiazepine, Cannabis und Kokain jedoch als wahrscheinlich anzunehmen (pag. 1642 ff.). Die dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Merkmalen begünstige gesetzeswidriges Handeln, habe im konkreten Fall jedoch keinen tiefgreifenden Einfluss auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gehabt (pag.