Er wurde seit dem Jahr 2019 bereits achtmal verurteilt, davon sechsmal zu Freiheitsstrafen. Er beging die vorliegend zu beurteilenden Delikte teilweise kurz nachdem ihn das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland am 4. Mai 2022 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt hat (pag. 2368; eingehend E. V.20.6.1 hiernach). Damit offenbarte er erhebliche Uneinsichtigkeit, Gleichgültigkeit gegenüber der geltenden Rechtsordnung und fehlende Ansprechbarkeit für Bestrafungen. Einer Geldstrafe kann daher nur ungenügende spezialpräventive Wirkung zugesprochen werden.