14.2.2 Ziff. I.4.2 AKS Gemäss Beweisergebnis (E. III.10.5 hiervor) ergriff der Beschuldigte die Flucht, als sich ihm zwei Polizeiangehörige näherten und ihn mit den Worten «Stop police, ne bougez pas» aufforderten, stehen zu bleiben. Auf dem Vordach widersetzte er sich der Festnahme dahingehend, dass er zu Boden gebracht und in Handschellen gelegt werden musste. Aufgrund des Zurufs «Stop police» wusste der Beschuldigte, dass es sich um Polizeiangehörige handelt. Angesichts des vorangegangenen Einbruchversuchs in das N.________ (Büro) und des Einbruchs bei R.____