2219 f.). Im Urteil 6B_115/2008 vom 4. September 2008 bestätigte das Bundesgericht einen Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung in einem Fall, bei dem eine polizeilich gesuchte Person von der Polizei davonrannte und die Flucht trotz der Aufforderung «Stopp, Polizei» fortsetzte (E. 4.1). Das Bundesgericht erwog, die Polizeibeamten hätten durch den an die beschuldigte Person gerichteten Zuruf «Stopp Polizei» klar erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass sie gewissen Amtshandlungen unterzogen werden soll, was der polizeilich gesuchten beschuldigten Person unstreitig klar gewesen sei. Der Tatbestand von Art.